Einlagensicherung in der EU, Schweiz und im Vereinigten Königreich.
Die Einlagensicherung ist das rechtliche Rückgrat des Festgeld-Marktes. Ihre Struktur unterscheidet sich zwischen den Rechtsräumen.

Europäische Union: 100.000 € pro Kunde und Institut
Die EU-Richtlinie 2014/49/EU harmonisiert die Einlagensicherung im gesamten EU-Raum. Pro Kunde und pro Institut sind Einlagen bis 100.000 € gesetzlich geschützt. Umgesetzt wird die Sicherung von nationalen Systemen wie der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) oder dem österreichischen ESA.
Schweiz: esisuisse mit 100.000 CHF
In der Schweiz sichert das System esisuisse Einlagen bei Banken bis zu 100.000 CHF pro Kunde und Institut. Die Konstruktion unterscheidet sich rechtlich vom EU-Modell, die praktische Schutzgrenze ist jedoch vergleichbar.
Vereinigtes Königreich: FSCS mit 85.000 GBP
Der Financial Services Compensation Scheme (FSCS) schützt Einlagen im UK bis 85.000 GBP pro Kunde und Institut. Für Anleger im DACH-Raum kann dies bei Angeboten über internationale Plattformen relevant sein.
Wichtige Prüfpunkte für Anleger
- · Bei welchem Institut wird die Einlage tatsächlich gehalten?
- · Welchem nationalen Sicherungssystem unterliegt dieses Institut?
- · Bestehen bereits andere Einlagen bei derselben Bank?
- · Wie wird die Sicherungsgrenze bei Gemeinschaftskonten berechnet?
Zinsplattformen wie Swiss-zins-vergleich weisen üblicherweise das jeweilige Sicherungssystem der Partnerbank aus. Anleger sollten diese Angabe stets mit der offiziellen Dokumentation der Bank abgleichen.
Vertiefend empfiehlt sich unsere vollständige Recherche zu Swiss-zins-vergleich.
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Redaktionsteam Finanzmärkte
Unser Team recherchiert und analysiert Zinsprodukte, Einlagensicherung und Festgeld-Plattformen im DACH-Raum – redaktionell unabhängig, ohne Anlagevermittlung.
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